Ehe- und Familienrecht

Wir beraten Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit der Eheschließung und der Auflösung, mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Partnerschaften, bei Trennungen, Sorgerechts-, Unterhalts- und Güterrechtsfragen, bei der Erstellung von Testamenten, der Regelung von Erbschaften und Vermögensübertragungen (Schenkungen).
Wir vertreten Sie bei einer Scheidung/ Trennung in allen damit zusammenhängenden Auseinandersetzungen und notwendigen Vereinbarungen und bei der Durchsetzung von erbrechtlichen Ansprüchen.

  • Scheidungsrecht
  • Unterhaltsrecht
  • Ehegattenverträge
  • Regelung der elterlichen Sorge
  • Auseinandersetzung des Familienvermögens
  • Kindschaftsrecht
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

weiter zu Strafrecht »
« zurück zur Leistungsübersicht